Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin

Unsere Arbeitsmediziner*innen kümmern sich um die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden am Arbeitsplatz.

Unsere qualifizierten Betriebsärzte*innen, verfügen über branchenübergreifendes Wissen und beraten Sie wie Ihre Arbeitnehmer*innen im Sinne einer ganzheitlichen Medizin effektiv in allen Fragen rund um den medizinischen Arbeitsschutz. Die DGUV Vorschrift 2 regelt den Umfang der betriebsmedizinischen Betreuung. Bei der Ermittlung der Einsatzzeit unterstützen wir Sie gerne.

Durch unsere Arbeitsmediziner*innen werden auch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt.

Im Bereich der Vorsorge bei definierten Tätigkeiten mit potenziellen beruflichen Gesundheitsgefährdungen bildet die Verordnung zur 
einen übersichtlichen gesetzlichen Rahmen. Sie regelt die meisten arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen und beschäftigt sich sowohl mit dem einzelnen Individuum als auch mit betrieblichen Strukturen und Organisationsabläufen. 
Info: Die sogenannten G- Ziffern (Handlungsempfehlungen der DGUV) entsprechen aktuell nicht mehr den rechtlichen Vorgaben. Für eine Orientierung werden diese im Alltag aber weiterhin genutzt.

Die IAG stellt Ihnen kompetentes Fachpersonal welches die arbeitsmedizinischen Vorsorgen bei Ihnen vor Ort durchführt.

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