Bestellung von Brandschutzbeauftragten

Bestellung von Brandschutzbeauftragten

Die IAG stellt Ihnen einen Brandschutzbeauftragten zur Seite

Brände waren und sind noch immer besonders elementare Bedrohungen für uns Menschen, für unsere Umwelt und Güter. Die ständige Entwicklung neuer Werkstoffe und Materialien sowie ihre Anwendung stellen den Brandschutz immer wieder vor neue herausfordernde Aufgaben.

Der Brandschutzbeauftragte wird gefordert durch die Bauordnung und das Brandschutzkonzept

(Baumarkt, Lebensmittelladen, Möbelgeschäft: Sobald Verkaufsflächen in Unternehmen größer sind als 2000 Quadratmeter, ist laut Bauordnung ein Brandschutzbeauftragter Pflicht. Ähnliche Regelungen finden sich beispielsweise auch in der Industriebaurichtlinie.).

Durch den Sachversicherer

(Baumarkt, Lebensmittelladen, Möbelgeschäft: Sobald Verkaufsflächen in Unternehmen größer sind als 2000 Quadratmeter, ist laut Bauordnung ein Brandschutzbeauftragter Pflicht. Ähnliche Regelungen finden sich beispielsweise auch in der Industriebaurichtlinie.)

Durch die Gefährdungsbeurteilung
(Arbeitgeber*innen sind laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) Arbeitnehmer*innen gegenüber verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln – um anschließend Maßnahmen entwickeln zu können, die die körperliche wie psychische Gesundheit der Arbeitnehmer*innen so weit wie möglich gewährleisten. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ein hohes Brandrisiko, sollte ein Brandschutzbeauftragter benannt werden

Die IAG-Witten bietet ihrem Unternehmen Brandschutzbeauftragte die ein maßgeschneidertes Programm für den vorbeugenden Brandschutz aufbauen.

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