Mitarbeiterunterweisungen

Mitarbeiterunterweisungen

Der Unternehmer verpflichtet gemäß § 4 Abs. 2 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV V1) und §12 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV § 12 sowie §12 des Arbeitsschutzgesetz, seine Mitarbeitenden vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu unterweisen.

Die IAG bietet ihnen die gesetzlich geforderte Unterweisung der Mitarbeitenden als komplette Ausbildung in Ihrem Betrieb an, so dass die Ausfallzeiten minimiert werden. 
Es wird in einem praktischen Teil geprüft und das Ergebnis in Form einer Urkunde bescheinigt. 
So können Sie jederzeit nachweisen, dass Sie die Vorschriften eingehalten und Ihre Mitarbeitende entsprechend geschult haben.

Sprechen Sie uns an
Share by: