Erstellung von Brandschutzordnungen

Erstellung von Brandschutzordnungen
gemäß DIN 14096

Die betriebliche Brandschutzordnung gemäß DIN 14096  ist das zentrale Regelwerk für alle Fragen des organisatorischen Brandschutzes in einem Betrieb. 

Der VdS schreibt: „Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenstellung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Zur Regelung der Brandverhütung und des Verhaltens im Brandfall sollte grundsätzlich eine Brandschutzordnung aufgestellt werden. Es empfiehlt sich, die Brandschutzordnung mit der zuständigen Feuerwehr abzustimmen."

Die Brandschutzordnung soll helfen, sowohl die Brandentstehungswahrscheinlichkeit zu verringern, als auch im Brandfall die Schadenhöhe gering zu halten und insbesondere die Gesundheit von Menschen nicht zu gefährden. 
Um dieses Ziel zu erreichen, genügt es nicht, eine Brandschutzordnung gewissenhaft zu erstellen, sie muss kontinuierlich fortgeschrieben und erweitert werden.

• Die Brandschutzordnung regelt:
• Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes zur Verhinderung der Entstehung eines Brandes
• das frühzeitige Erkennen eines Brandes und die Alarmierung der Feuerwehr und des Personals
• die Ermöglichung einer schnellen Evakuierung des Betriebes
• die Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten seitens des Personals (bei Entstehungsbränden) und der Feuerwehr

Die Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen.

Teil A:
richtet sich an alle Personen (Mitarbeitende externer Firmen und Besucher*innen), die sich nur zeitweise im Gebäude aufhalten. Dieser Abschnitt regelt die Benutzung von Feuerlöschern und Brandmeldeeinrichtungen.

Teil B:
richtet sich an ständig im Gebäude anwesende Personen. Dieser Abschnitt regelt die Information an Mitarbeitende, wo sie im Brandfall Feuerlöscher finden, wie diese bedient werden müssen und wo sich die Sammelpunkte im Falle einer Evakuierung befinden.

Teil C:
gilt für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, wie Brandschutz- oder Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsingenieure*innen des Unternehmens.

Die Brandschutzordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Sicherheitskonzepts und muss deshalb in die Unternehmensstruktur und in Unternehmensprozesse eingegliedert werden. Damit sich die Brandschutzordnung möglichst optimal in den Betrieb integriert, entwickelt die IAG zusammen mit der betrieblichen Organisationsabteilung, der technischen Abteilung, sowie der zuständigen Feuerwehr eine auf das Unternehmen angepasste Brandschutzordnung.

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