Sachkundeprüfungen für Kinderspielgeräte

Sachkundeprüfungen für Kinderspielgeräte
gemäß DIN EN 1176

 Der Betrieb von Spielanlagen verpflichtet den Betreiber/ der Betreiberin zu einer visuellen Routine-Inspektion sowie zu einer operativen Inspektion und zu einer jährlichen Hauptinspektion.

Bei der visuellen Routine-Inspektion sollen offensichtliche Gefahrenquellen erkannt und ggf. Sofortmaßnahmen ergriffen werden. Diese Inspektion kann je nach Beanspruchung oder bei durch Vandalismus gefährdeten Spielplätzen täglich erforderlich sein.
Bei der operativen Inspektion wird detailliert auf Bereiche des Betriebes und der Stabilität von Kinderspielgeräten geachtet. 
Diese Inspektion sollte alle ein bis drei Monate, oder nach Maßgabe des Herstellers/ Vertreibers erfolgen. Typisch sind dabei z.B. die Überprüfungen hinsichtlich des Verschleißes von Geräteteilen. Nicht zuletzt sollte auf eine regelmäßige Wartung der Spielgeräte nach Anweisung des Herstellers/ Vertreibers nicht verzichtet werden.

In der jährlichen Hauptuntersuchung wird besonderes Augenmerk auf Abnutzung und Witterungseinflüsse gelegt. Hierbei werden nicht nur Handläufe und Laufwege auf Schäden kontrolliert, sondern auch beispielsweise das Fundament von Klettergerüsten begutachtet. 

Die regelmäßige Inspektion und Wartung von Kinderspielgeräten gibt Ihnen die Sicherheit, dass sie alles Erdenkliche für den Schutz der Kinder und Dritter bei der Benutzung Ihrer Spielgeräte getan zu haben.

Die Gemeinden sind für die Sicherheit der Kinderspielgeräte auf öffentlichen Kinderspielplätzen verantwortlich. 
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln besagt, dass die Kommunen auch dann haften, wenn unbeaufsichtigte Kinder auf Grund von Sicherheitsmängeln an den Spielgeräten zu Schaden kommen. Dieses Urteil erfolgte nach einer Schadensersatzforderung eines zweijährigen Jungen und seiner Eltern. Das Kind stürzte von einer Rutschtreppe auf den darunter verlegten Steinboden und zog sich schwere Kopfverletzungen zu. 
Laut der Richter hätte dort weicherer Boden verlegt werden müssen. 

Laut dem Gerätesicherheitsgesetz gehören Kinderspielgeräte zu den technischen Arbeitsmitteln. Wenn technische Arbeitsmittel in Umlauf gebracht werden, so müssen sie den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen und dürfen bei bestimmungsgemäßer Benutzung keine Gefahren für Benutzer oder Dritte darstellen.

Verantwortlich für das sichere „Inverkehrbringen“ der Kinderspielgeräte ist somit der Hersteller und Errichter der Geräte. 

Des Weiteren muss einmal im Jahr eine ausführliche Inspektion (jährliche Hauptinspektion) nach der gültigen Rechtsprechung und der DIN EN 1176 durchgeführt werden. Verantwortlich hierfür ist der Betreiber/ die Betreiberin der Spielanlage. Mit der Durchführung dieser Überprüfung dürfen nur Personen beauftragt werden, die die Anforderungen an Spielgeräten beurteilen können. Diese ist schriftlich zu dokumentieren. 

Din EN-Normen 1176-1 bis 11 sind europaweit geltende EN-Normen die die sicherheitstechnischen Anforderungen an Spielgeräten bzw, deren sicherheitstechnische Prüfung, Inspektion und Wartung.
In Zusammenhang damit legt eine weitere Norm (EN 1177) Werte für die stoßdämpfenden Eigenschaften des Bodens unter den Spielgeräten fest bzw. beschreibt die Prüfungsmethode hierfür.

Die genannten Normen legen Sicherheitsstandards bei folgenden standortgebundenen Spielgeräten fest:
- auf öffentlichen Spielplätzen
- in Kindergärten
- in Schulen und ähnlichen Einrichtungen,
- im Privatbereich (z.B. Gastgärten, Wohnhausanlagen, Spielbereiche in Kaufhäusern).

Unter Spielplatzgeräten werden fix installierte Geräte im Innen und Außenbereich verstanden. Diese können nach vorgegebenen oder eigenen Spielregeln benutzt werden und sind für ein oder mehrere Benutzer gedacht.

Die Norm legt Anforderungen an Geräte fest, um den/die Benutzer - bei voraussehbarer bzw. der Bestimmung entsprechender Nutzung des Gerätes - vor Gefahren zu schützen. Das bedeutet aber nicht, das Aufsichtspersonen von Kindern, die an solchen Geräten spielen, von Ihrer Aufsichtspflicht befreit sind.

Standfestigkeit der Spielgeräte

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