Prüfung von Betriebsmitteln

Prüfung von Betriebsmitteln

Die Lebensdauer von Anlagen und Betriebsmitteln sind begrenzt. Sie nutzen sich mit der Zeit ab. 
Kleine, unentdeckte Beschädigungen sowie Materialermüdung und der Einsatz im Freien setzen genauso wie der normale Verschleiß während des Betriebs den Maschinen zu. Dadurch entwickelt sich ein gravierendes Gefährdungspotential.

Durch die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung- (BetrSichV) sind Sie als Unternehmer aufgefordert, alle vorhandenen Betriebsmittel nach der Vorgabe des Herstellers regelmäßig zu prüfen.

Die gesetzlichen Anforderungen:
Die Prüfungen von Arbeitsmitteln waren bisher in unterschiedlichen Vorschriften festgelegt. Seit Oktober 2002 ist diese Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen in der BetrSichV zusammengefasst.  Die BetrSichV wurde unter dem Namen der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) am 01. Juni 2015 in Kraft gesetzt und im November 2016 aktualisiert.

Die BetrSichV richtet sich an alle Arbeitgeber*innen, die ihren Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellen sowie an Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen, unabhängig davon, ob sie Beschäftigte haben oder nicht. Damit sind die Betreiber den Arbeitgebern*innen gleichgesetzt.

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin nun selbst ermitteln, welche seiner Arbeitsmittel prüfbedürftig sind. Dabei bestimmt er/sie sowohl die Fristen für die Prüfung als auch die Qualifikation des jeweiligen Prüfers. Bei diesen Festlegungen muss er/sie sich am so genannten „Stand der Technik“ orientieren. Für den Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin bedeutet dies zwar einen größeren Freiraum bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes, gleichzeitig aber auch eine größere Eigenverantwortung.

Die IAG unterstützt sie bei der Aufstellung eines Prüfkatasters und setzt für Sie die Prüfung von Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen um. Des Weiteren unterstützen wir sie bei der Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung. Weiterhin können Sie, die im Unternehmen geforderten Leiterprüfungen von uns sachkundig durchführen lassen.

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